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Wumpus-Gollum-Forum von "Welt der Radios".
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Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?
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26.09.13 06:00
wumpus 

Administrator

26.09.13 06:00
wumpus 

Administrator

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo Achim,


der Text kann verwendet werden. Aber, natürlich ist die Rechtswirksamkeit nicht zu garantieren. Wer sicher handeln will, sollte also nach wie vor eine Rechtsberatung durch einen Anwalt vorziehen...


Ich erhielt einen Anruf, wo gesagt wurde "... dann kauft doch Niemand mehr das Radio ..."

Mag so sein, mag aber auch nicht so sein. Wer z.B. den Beipacktettel für irgendein Medikament liest, will ja vielleicht das Medikament auch nicht mehr einnehmen oder doch?


Gruß von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

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26.09.13 09:13
achim01 

WGF-Nutzer Stufe 3

26.09.13 09:13
achim01 

WGF-Nutzer Stufe 3

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Vielen Dank Rainer,

ich hatte diesbezüglich eine Anrfage bei "Frag einen Anwalt.de" gestellt. Dem Anwalt schien der Sachverhalt für eine Onlineberatung jedoch zu komplex. Oder das Online-Honorar zu niedrig....
Meinst du, es würde ausreichen einen solchen Text in die Artikelbeschreibung zu intergrieren, oder muss er vom Käufer unterschrieben sein? Eine Möglichkeit wäre vielleicht auch, das Radio ohne Netzstecker zu verkaufen. Das gilt doch allgemein dann als "ausser Betrieb gesetzt"

Gruß,
Achim

26.09.13 09:23
wumpus 

Administrator

26.09.13 09:23
wumpus 

Administrator

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo Achim,

ich würde mir das extra unterschreiben lassen. Den Stecker entfernen wird nicht wirklich helfen. Bei einer Verkaufsangebot-Beschreibung kann man den Text schon zufügen, vorangestellt "Das Gerät ist funktionstüchtig, aber aus rein formalrechtlichen Gründen diese Hinweise: " und dann den Text. (siehe zweiter Beitrag dieses Threads).



Gruß von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

26.09.13 14:45
DrZarkov 

WGF-Nutzer Stufe 3

26.09.13 14:45
DrZarkov 

WGF-Nutzer Stufe 3

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo zusammen,

den Stecker zu entfernen würde ich nicht empfehlen. Ich habe schon so Komiker erlebt, die haben einfach die beiden abisolierten Drähte irgendwie in die Steckdose gefriemelt. (Gegebenenfalls auch mit "Behelfsstecker" aus zwei Nägeln und etwas Klebeband.) Zu allem Überfluss war das alte, textilummantelte Stromkabel schon löchrig, und das blanke Kupfer war zu sehen.
Ich halte es für ausreichend, eine entsprechende Erklärung unterschreiben zu lassen, dass es sich um ein Ausstellungsstück handelt, welches auf keinen Fall unbeaufsichtigt vom Nichtfachmann in Betrieb genommen werden sollte. Hilfsweise reicht es wohl auch, sich die Amateurfunkzulassung (oder den Meisterbrief als Radio- und Fernsehtechniker ;) ) zeigen zu lassen, da in diesem Fall hinreichender Sachverstand unterstellt werden kann.

Grüße,
Volker

26.09.13 16:46
Volker 

WGF-Premiumnutzer

26.09.13 16:46
Volker 

WGF-Premiumnutzer

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo zusammen,

DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0113 beantworten vielleicht einige Fragen.

Röhrengeräte lasse ich alters- und konstruktionsbedingt nie unbeaufsichtigt laufen. Schon in den 60er Jahren gab es Fälle von Wohnungsbränden durch relativ neue defekte Fernseher. Eine Kohleschichtwiderstand, der zu heiß wird, brennt meistens durch und die Hitzeentwicklung hört von selbst auf. Ein innerer Kurzschluss eines Trafos kann durch eine Sicherung abgesichert werden. Aber hohe Spannungen können zu Glimmentladungen führen und Brände in Verbindung mit verkohltem Isolationsmaterial erzeugen.

Die Sicherheit kommt immer auf den Fall an, ob die Geräte in der Medizintechnik, im Automobilbau, im Flugzeugbau oder zum Beispiel in einer explosionsgefährdeten Umgebung eingesetzt werden.

26.09.13 17:53
Klaus 

WGF-Premiumnutzer

26.09.13 17:53
Klaus 

WGF-Premiumnutzer

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo Volker,

Zitieren:
DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0113 beantworten vielleicht einige Fragen.

ein Problem sehe ich darin, dass der Wortlaut der v.g. Bestimmungen dem Normalbürger nicht so einfach zugänglich (Bücherei, Internet u.s.w.) ist.

Zudem ist die abschließende rechtliche Würdigung des hier angesprochenen Problems auch nicht enthalten und bleibt somit noch offen.

Viele Grüße
Klaus

26.09.13 18:17
Volker 

WGF-Premiumnutzer

26.09.13 18:17
Volker 

WGF-Premiumnutzer

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Hallo Klaus,

vom Gericht bekommt man ein Urteil, aber nicht Gerechtigkeit. Vieles ist oft Auslegegungssache. Ein Gutachten würde die beiden DIN-VDE-Vorschriften als "anerkannte Regeln der Elektrotechnik" auch heranziehen. Aber es gibt natürlich noch viel mehr. Deshalb würde ich alte Röhrentechnik nur als defekt mit erheblichen Mängeln behaftet und als elektrisch nicht sicher verkaufen oder abgeben. Dann liegt man auf der sicheren Seite. Rauchwölkchen sind schon aus einigen meiner Radios aufgestiegen.

Ich denke da z.B. an Apollo 13. Die Katastrophe wurde durch die schadhafte Kabelisolation in einem Wasserstofftank verursacht. Eigentlich hätte das Undenkbare ja nicht passieren dürfen.

Zuletzt bearbeitet am 26.09.13 18:17

07.02.22 10:45
basteljero 

WGF-Premiumnutzer

07.02.22 10:45
basteljero 

WGF-Premiumnutzer

Re: Weitergabe reparierter Radios - gibt es einen Juristen hier?

Moin,
Die "Stiftung Warentest" macht hier folgenden Vorschlag:
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-...ufer-4533698-0/

Zitieren:
„Ich schließe jegliche Sach­mangelhaftung aus.“
...
„Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneinge­schränkt.“

Insbesondere der Punkt "Schadensersatz wegen Verletzung von Gesundheit"... lässt auch über den Aspekt
"Hilfestellung im Forum" nachdenken:

Denn bei einem eingetretenen Schadensfall versucht der an Sicherheitsrelevanten Bauteile (z.B Netztrafo[1]) bastelnde
Laie und Verkäufer natürlich seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, möglicherweise auch unter Berufung auf erteilte
Ratschläge von Fachleuten "Die es ja wissen".

Mir erscheint die Einstellung von Volker vernünftig, die alten Röhrenradios als "nicht sicher" zu betrachten.
Das heißt für mich im allgemeinen: Netzschnur und Stecker ab, Gerät als Deko verkaufen.

Jens
[1]
https://www.wumpus-gollum-forum.de/forum...=128&page=1

Zuletzt bearbeitet am 07.02.22 10:58

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Amateurfunkzulassung   reparierter   Berförderungsvertrag   Verkauf-im-Internet-   explosionsgefährdeten   konstruktionsbedingt   Kohleschichtwiderstand   sicherheitsrelevanten   Verbrühungspotential   Rechtsfolge-Vermutungen   Gefahrenpotential   Weitergabe   Verkaufsangebot-Beschreibung   Kondensatorhersteller   DIN-VDE-Vorschriften   Verkäufer   Sicherheitsstandards   Juristen   Sach­mangelhaftung   schadenersatzpflichtig