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Wumpus-Gollum-Forum von "Welt der Radios".
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"Anzapfen" von Hochfrequenz: Rechtslage vs. Physik
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13.07.13 13:56
DrZarkov 

WGF-Nutzer Stufe 3

13.07.13 13:56
DrZarkov 

WGF-Nutzer Stufe 3

"Anzapfen" von Hochfrequenz: Rechtslage vs. Physik

Bekanntlich ist das "Anzapfen" von Hochfrequenz zwecks Energieversorgung in Deutschland streng verboten, selbst wenn es nur für sich selbst mit Strom versorgende Radios gedacht ist. Hintergrund war, dass in den 1920ern ganze Laubenkolonien mit der von den Sendern abgestrahlten Energie beleuchtet worden sind, dieser abgezapfte Strom sollte dann ja den Hörern fehlen, da die empfangene Energie nicht mehr bei den Empfängern ankommt.

In Sendernähe kann ich mir das noch vorstellen, wenn soviel Energie abgezapft wurde, dass man damit Wohnungen beleuchten konnte. Ansonsten ist die rundgestrahlte Energie doch so oder so verloren: Was nicht bewusst empfangen wird, wird von der natürlichen Umgebung empfangen und in Wärme umgesetzt. Ich bezweifle, dass den Sendern dadurch ein messbarer Schaden entsteht. Nokia hatte vor einigen Jahren mal ein Handy vorgestellt, dessen Akku aus Elektrosmog geladen wird. Aufgrund des genannten Gesetzes ist das Gerät nie auf den Markt gekommen.
Lässt es sich rechnerisch beweisen, dass den Sendern wirklich ein Schaden entsteht, oder ist diese Vorschrift eher eine Schutzvorschrift für die Energieversorger und Batteriehersteller?

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13.07.13 23:59
NorbertWerner 

WGF-Premiumnutzer

13.07.13 23:59
NorbertWerner 

WGF-Premiumnutzer

Re: "Anzapfen" von Hochfrequenz: Rechtslage vs. Physik

Hallo DrZarkov,

es muss etwa 40 Jahre her sein, da haben mal Wochenendler ihre Hütten mit Licht aus isolierten Gartenzäunen am Hohen Meissner (Hessen) versorgt. Die HF ist denen teuer zu stehen gekommen.

Gruss
Norbert

14.07.13 02:36
qw123 

WGF-Premiumnutzer

14.07.13 02:36
qw123 

WGF-Premiumnutzer

Re: "Anzapfen" von Hochfrequenz: Rechtslage vs. Physik

Hallo,

DrZarkov:
Lässt es sich rechnerisch beweisen, dass den Sendern wirklich ein Schaden entsteht,
wahrscheinlich läßt es sich beweisen, daß den Sendern kein meßbarer Schaden entsteht, wenn man die von einer Antenne aufgefangene Energie zu anderen als Empfangszwecken benutzt.

DrZarkov:
oder ist diese Vorschrift eher eine Schutzvorschrift für die Energieversorger und Batteriehersteller?
Dieses Gesetz wurde, soweit mir bekannt und wie oben erwähnt, in den 1920er Jahren erlassen als in Berlin manche 'Laubenpieper' auf die Idee gekommen sein sollen, ihre 'Laube' mit Sendeenergie zu beleuchten. Was - wenn überhaupt - sicher nur im engsten Umkreis um einen starken Sender gelang.
In dieser Zeit war man wohl mit der Theorie noch nicht so weit, daß man den Unsinn eines solchen Gesetzes hätte einsehen können.

Daß man dieses Gesetz nicht schon vor langer Zeit entfernt hat, hat wohl eher mit physikalischem Unverständnis auf Gesetzgeberseite zu tun und damit daß sich nie jemand die Mühe gemacht hat, ein solches Verfahren einzuleiten.

Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ewge Krankheit fort;
sie schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte und rücken sacht von Ort zu Ort.
Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage.
Weh Dir, daß Du ein Enkel bist!
Mephisto


Vom bayerischen Wendelstein ist mir bekannt, daß dort oben nicht eingeschaltete Leuchtstoffröhren leicht zu leuchten begannen, wenn die Sender in Betrieb waren. Soweit mir bekannt hat das nie zu irgendwelchen juristischen Konsequenzen geführt.

Vor etlichen Jahren schon ging die Nachricht durch die einschlägige Presse, daß dieses veraltete Gesetz entweder umformuliert wurde oder nicht mehr angewendet wird. Ich habe das damals mangels Interesse nicht weiter verfolgt. Im Internet sollten aber eigentlich noch entsprechende Hinweise zu finden sein.
DrZarkov:
Nokia hatte vor einigen Jahren mal ein Handy vorgestellt, dessen Akku aus Elektrosmog geladen wird. Aufgrund des genannten Gesetzes ist das Gerät nie auf den Markt gekommen.
Das halte ich für ein Gerücht. Elektrosmog ist keine Sendeenergie im Sinne des Gesetzes.

Gruß

Heinz

14.07.13 07:35
DrZarkov 

WGF-Nutzer Stufe 3

14.07.13 07:35
DrZarkov 

WGF-Nutzer Stufe 3

Re: "Anzapfen" von Hochfrequenz: Rechtslage vs. Physik

Hallo Heinz,

so hatte es Nokia zumindest werbewirksam verkündet und gezeigt. Es ist natürlich schon Sendeenergie auf der Frequenz 50 Hz in der Luft vorhanden, nur dürfte das vermutlich nicht annähernd ausreichen um ein Handy aufzuladen. Elektrosmog im weitesten Sinne sind auch WLANs und Bluetooth Sender, für beides hat ein normales Handy auch eine Antenne. Ich vermute mal, dass die Techniker eher diese Energie anzapfen wollten. Leider liegen mir die technischen Details dieses Handys nicht vor.

Grüße,
Volker

14.07.13 08:21
wumpus 

Administrator

14.07.13 08:21
wumpus 

Administrator

Re: "Anzapfen" von Hochfrequenz: Rechtslage vs. Physik

Hallo zusammen,

schon jeder Radiobesitzer "stiehlt" dem Sender Energie. Es ist eben nur sehr wenig Energie. Jede Antenne nimmt Energie auf und führt sie (zumeist) einem abgestimmten Schwingkreis zu. dort wird eine Resonanzspannung aufgebaut, das benötigt Energie.

Versuch mit zwei Detektor-Radios: Beide mit relativ nahen Einzelantennen betreiben. Ein Detektor auf einen bestimmten Sender einstellen, der aber nicht der Ortssender ist (wenn vorhanden). Dort mit Hörer den Empfang beobachten. Nun den zweiten Detektor auf die selbe Frequenz bringen und mit dem ersten Detektor hören. Der zweite Detektor wird den Empfang der ersten Detektors verschlechtern, er "stiehlt" ihm Energie.

Legt man es nun darauf an, bei einem nahen Sender bewußt Energie abzuzapfen, entnimmt man Energie und das sich vom Sender ausbreitende Feld wird um diesem Betrag geschwächt. Es ist nur eine Sache der Dosis. Würden also die besagten "Laubenpieper" 1000 solcher Glühbirnen/Antennen-Kombinationen mit 10 Watt aufbauen können, würden sie vielleicht schon 10000 Watt von den 100000 Watt klauen. (Solche Massen-Fälle gab es aber nicht.)

Funkamateure kennen das noch: Man baut einen 50-Watt-Sender für das 10-Meter-Band. Man hält in die Nähe der Antenne eine Glühlampe mit zwei kurzen Anschlußdrähten. Leuchtet nun die Lampe auf, obwohl sie vielleicht einen Meter von der Sendeantenne entfernt ist: Führt man während dieses Tests ein Funkgespräch mit einer anderen Station, wird diese berichten, daß die Sendestärke zurückgegangen ist.



Gruß von Haus zu Haus
Rainer (Forumbetreiber)

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