Testmodulator |
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29.05.13 16:47
Opa.Wolle  500 und mehr Punkte
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Re: Testmodulator
Und hier Teil2:

Admin: Der "böse" Admin hat wieder zugeschlagen.
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29.05.13 23:28
NorbertWerner  500 und mehr Punkte
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29.05.13 23:28
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Re: Testmodulator
Hallo Wolle,
das ist doch die Idee, Schaltbilder in Teilen zu senden. Warum ist eigentlich darauf vorher noch keiner gekommen? Ich finde es jedenfalls gut. Ehrlich gesagt, ich kann es ja verstehen, wenn Schaltungen kopiert werden, die einen Verlust des Erstellers ergeben, aber das sind doch schon (fast) historische Schaltpläne.
Gruss Norbert
Zuletzt bearbeitet am 29.05.13 23:35
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30.05.13 06:45
wumpus  Administrator
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30.05.13 06:45
wumpus  Administrator

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Re: Testmodulator
Hallo zusammen,
ich weiß ja, dass man als Admin in Bezug auf das deutsche Urheberrechtsgesetz schnell als "sauertöpfig" angesehen wird. Aber es ist in Deutschland und im deutschen Internet leider so:
§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
(Es gibt da einige zeitliche Ausnahmen, aber das hilft hier leider nicht weiter.)
Ein Schaltbild von 1923 kann, wenn der Zeichner bis 1944 lebte, noch bis heute Urheberrechte haben. Das sind also schon sicher historische Schaltpläne.
Ja, mir ist auch bekannt, dass in anderen Foren und WEB-Seiten die Rechtslage entweder ignoriert wird oder anders gedeutet wird. Das ändert aber leider NICHTS an der tatsächlichen Rechtslage. Die Menschen deuten gern die Rechtslage in ihrem Sinne um.
Ich selber habe lernen müssen, wie unerbittlich Anwälte, Rechteinhaber und Gerichte das TATSÄCHLICHE Urheberrecht sehen und eher wenig Verständnis für "normale Menschen"-Meinungen haben. Auch ich habe Rechtsrat zu dem Thema eingeholt, die meine Sicht der Dinge stützt.
Mir bleibt nur: Als rechtsverantwortlicher Forumbetreiber die tatsächliche Rechtslage durchzusetzen, im Eigenschutz.
Tricks mit zwei Teilschaltbildern helfen NICHT weiter! Schon die Zulassung EINES Teilschaltbildes ist eine fast grenzwertige Auslegung von mir. Auch 90%-Schaltbilder sind nicht möglich. Mehr geht einfach nicht.
Ich bin mir im Klaren darüber, dass mein Verhalten als Admin als "kleinkariert" angesehen werden kann. Mag sein, aber diese Kleinkariertheit schont erheblich mein Geldbeutel, denn wenn ich einen Rechtsstreit mit einem Rechteinhaber (oder dessen Erben) verliere, wird es kaum eine Geldsammelaktion im WGF geben? Wer will schon gern ein paar hundert EUR spenden
Gruß von Haus zu Haus Rainer (Forumbetreiber)
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30.05.13 08:11
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30.05.13 08:11
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Re: Testmodulator
Moin moin,
die Zweiteilung des Schaltplanes von Opa.Wolle habe ich auch kritisch angesehen, deshalb mal die Frage in den Raum. Im Schaltplan war ja nichts wirklich patentierbares vorzufinden, Schaltungstechnisch alles Standard ... was spräche dagegen, diese Schaltung selbst mit Bleistift und Papier "aus dem Gerät" zu skizzieren, meinetwegen auch geteilt nach Netzteil, Oszillator .... und dann gescannt hochzuladen? Das eigentliche urheberrechtlich geschützte Dokument wird dann ja nicht weitergegeben und solche Einfachstschaltungen sind doch nun wirklich kein geistig schützenswertes Gut, dass Sie unter das Urheberrecht fallen könnten.
Gruss Ronn
Zuletzt bearbeitet am 30.05.13 08:12
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30.05.13 08:28
wumpus  Administrator
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30.05.13 08:28
wumpus  Administrator

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Re: Testmodulator
Hallo Ronn,
das Nachzeichnen ist sicher eine Möglichkeit, aber: Auch hier gibt es unterschiedliche Rechtsprechung. Es gibt den Unterschied zwischen Gesetzestext, Auslegung, Kommentierung und Richterrecht.
Eine ganze Berufsbranche lebt davon. Das Problem für Forenbetreiber ist in diesem Zusammenhang: Wie würde das zuständige Gericht entscheiden? Kann so der so ausgehen. Und da im Zweifel nicht der Beitragschreiber rechtlich haftet, sondern der Forumbetreiber, kommt die Unsicherheit. Es ist das Risiko, dass Forumbetreiber vorsichtig macht oder machen sollte.
Ich hatte früher auch gedacht: Der Gesetzestext ist ganz einfach und eindeutig. Ist aber nicht so. Du selbst hast ja schon interessante Begriffe eingebracht, Stichwort "was ist eigentlich urheberrechtsfähig? Auch ein Schaltbild eines Prinzip-Detektorradios? Ab wann wird ein Schaltbild urheberrechtsfähig? Können Standardschaltungen urheberrechtsfähig sein. Für alle diese Fragen gibt es ja und nein, je nach dem, wer entscheidet.
Gruß von Haus zu Haus Rainer (Forumbetreiber)
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30.05.13 09:39
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30.05.13 09:39
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Re: Testmodulator
wumpus: ....Stichwort "was ist eigentlich urheberrechtsfähig? Auch ein Schaltbild eines Prinzip-Detektorradios? Ab wann wird ein Schaltbild urheberrechtsfähig? Können Standardschaltungen urheberrechtsfähig sein....
Hallo Rainer,
stimmt, in anderen Bereichen (Entwicklung von Software) werden damit täglich Anwälte beschäftigt. Da werden z.T. einfache Schleifen und/oder Sprachkonstrukte bereits als "geistig wertvoll und schützenswertes Werke" betrachtet ... Im Prinzip sind somit auch Schaltungsauszüge (wie hier oder in anderen Threads) ein wirklich heißes Eisen, auch die z.T. im Kompendium gezeigten Schaltungen... Im Prinzip stehst Du da schon mit einem Bein in der Haftung in der jetzigen Form. Wer kennt schon die Rechtsnachfolger von Lee De Forest etc. etc.
Was bleibt einen dann als deutscher Webseitenbetreiber übrig? Entweder konsequent nichts zulassen oder gleich den Webserver ins ferne Ausland stellen? Hier braucht man dann nicht mal ein Impressum und und und....
Keine leichte Aufgabe/Entscheidung als Betreiber bzw. Admin verantwortlich zu sein. Gruss Ronn
Zuletzt bearbeitet am 30.05.13 09:41
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30.05.13 13:23
Opa.Wolle  500 und mehr Punkte
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30.05.13 13:23
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Re: Testmodulator
Na gut, dann habe ich die Diskusion über geteilte Pläne eben angeschoben. Natürlich gibt es auch hier geteilte Meinungen hinsichtlich der Rechtslage. Ich werde mich ab sofort daran halten und nur noch Ausschnitte zeigen. Der gesamte Plan kann ja bei Bedarf bei mir angefordert werden.
Wer niemals fragt, bekommt nicht einmal ein Nein zur Antwort!
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30.05.13 13:44
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30.05.13 13:44
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Re: Testmodulator
Hallo an Alle!
Im Prinzip ist die Rechtslage "egal" der Forumsbetreiber Rainer stellt die Regeln auf und jeder der hier Mitmacht muss sich daran Halten. So einach ist das. Ob nun ein Schaltplan als Werk im Sinne des Urheberrechts gilt, oder nicht, ist damit unerheblich, es gilt der Wille des Forumsbetreibers. Ich selber bin auch schon mal "entfernt" worden, zu recht. Es ist ja so, das gerade Personen wie ich, die eine kleine Fachbuch Bibliothek haben und langsam weiter aufbauen ihre Schätze oder Teile davon zeigen wollen. Ein sehr altes Fachbuch von 1921 mit vielen Detektor und auch sehr frühen Röhrenschaltungen wollte ich mal ein paar Texte hier einstellen, nur mir gelang es nicht das Todesjahr eines Mitautors zu erfahren. Im Netz war nichts zu finden und von einer Recherche bei seiner alten Uni, wo er als Prof tätig war hab ich dann abgesehen. So ist das, aber die Mühe und die Kosten usw. für einen eigene Webseite will auch keiner so recht auf sich nehmen.
MFG Nobby
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