06.11.2007, 09:35 Uhr: DC7BJ: DL7AKZ, (DD6JV), DL7RR und DH7CW wurden bei einer unangemeldeten Taschenofenkontrolle auf dem Berliner Amateurfunk-Relais DB0SX ohne einen funktionsbereiten Taschenofen angetroffen. Damit liegt ein Verstoss gegen die Taschenofenführungspflicht zwischen dem 30.9. und 31.3 jeden Jahres vor. Die Erwischten zeigten nur mäßige Reue !!! Mehr zu diesen Pflichten ist hier und hier zu finden: http://www.oldradioworld.de/afu/ofen.htm http://www.oldradioworld.de/afu/heizen.htm
07.11.2007 18:00 Uhr DC7BJ: DC7AE erhält ein Fleisskärtchen weil er unaufgefordert seine Winterzeit-Taschenofenbereitschaft durch ein Photo nachgewiesen hat. Wilfried ist sehr brav ! Das Beweis-Photo ist auch hier zu sehen: http://www.oldradioworld.de/afu/ofen.htm
13.11.2007. 09:30 Uhr. DC7BJ auf DB0SX: DC7BJ hat zugegeben, einen funktionstüchtigen Flachbett-Scanner mit Leuchtaufsatz und Software zur Verarbeitung von 6*9cm Dias und Negativen weggeworfen zu haben !!!
Dezember. DC7BJ: DC7KM erhält ein Fleisskärtchen wegen wiederholten Mobil-Funkens in Zeiten der funkverbotenen KFZs.
25.12.2007. DB0KOB. DC7BJ: Dieter, DL7ALP muss nach seinem Umzug nach Berlin zugeben, keinen Taschenofen zu haben !
28.12.2007. DC7KM: DC7BJ erhält einen Klassenbucheintrag, weil er das Klassenbuch unsorgsam geführt hat. (Er hat vergessen, die konkreten Daten (Datum, Uhrzeit) für den Fleisskärtchen-Eintrag Dezember DC7KM betreffend, aufzuschreiben.)
28.12.2007. 21:55. DB0SX. DC7BJ: DL7BAT behauptet, er brauchen keinen Taschenofen, weil er nie AUB-Mitglied war. Als wenn es darauf ankäme. Jedermann sollte zwischen dem 1.10 und dem 31.3 einen Taschenofen führen.
Nachtrag: Der Klassenbucheintrag für DD6JV gilt nur noch bedingt und kann leider nicht gelöscht werden, weil DC7BJ sich nicht irren kann. Werner hat (zu spät) ein Beweis-Photo beigebracht, dass ihn mit 3 dB über dem Rauschen entlastet. Gleichzeitig erhält auch DD6JV ein Fleisskärtchen, weil auch er unaufgefordert seine Winterzeit-Taschenofenbereitschaft durch ein Photo nachgewiesen hat. Werner ist ebenfalls sehr brav ! Nunmehr herrscht bei mir Restzweifel, ob z.B. Bernhard, DL7RR ebenfalls keinen Taschenofen führt.
MFG Rainer
Möge die Welle mit uns sein und kein Mögel-Dellinger-Effekt auftreten.
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Nachtrag: DC7AE hatte garnicht an der virtuellen Taschenofenkontrolle vom 6.11.2007 9:35 Uhr teilgenommen, hat aber unverzüglich nach Bekanntwerden dieser Kontrolle hier ein Photo hinterlegt, dass ihn ordnungsgemäss mit einem betriebsbereiten Taschenofen zeigt:
Dafür erhält er einen Positiv-Eintrag (Fleisskärtchen) ins Klassenbuch 2007.
vy 73,5 de DC7BJ, Rainer Mögen die Signale immer zumindest 6 dB über dem Rauschen liegen.
Sehr geehrter Herr DC7BJ, hiermit lege ich Widerspruch gegen den Klassenbucheintrag ein. Begründung: Ich bin vor ca.10Jahren aus der AUB ausgetreten. Damit sind alle AUB-Ansprüche und Maßnahmen erloschen. Hier einige Beispiele: Ordnungswidrigkeiten verjähren: --in drei Jahren die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15000,00€ bedroht sind. --in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten von mehr als 2500,00€ bis zu 15000,00€ bedroht sind.
--in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten von mehr als 1000,00€ bis zu 2500,00€ bedroht sind.
--in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
Die Verjährung wird unterbrochen durch: - die erste Vernehmung des Betroffenen - jede richterliche Vernehmung des Betroffenen - jede Beauftragung eines Sachverständigen
Auch diese Punkte treffen für mich nicht zu.
Der Klassenbucheintrag wurde also vorsätzlich und ohne Rechtsgrundlage vorgenommen und ist damit nicht rechtskräftig. Ich werde in diesem Fall von einer Strafverfolgung absehen. Zu meiner Entlastung übersende ich ein Photo mit einem Taschenofen, dieser Taschenofen ist bei der AUB bekannt und entlastet mich in allen Punkten.
Außerdem ist es nicht zumutbar über 10Jahre die Kohlesticks bei 19,5°C und 1024hpa und 0,23Lux zu lagern. Hier wird die Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten. Ich bitte den Klassenbucheintrag zu löschen und in eine Empfehlung, Taschenöfen zu verwenden, umzuschreiben.
Sehr geehrter OM Werner, DD6JV +3dB, der Widerspruch muss natürlich komplett verworfen werden. Die sogenannte Taschenofenkontrolle war schon vor der AUB-Aera aktiv. Niedrigstrichterliche Entscheidungen sagen im Übrigen, dass man garnicht aus der AUB austreten kann. Einmal Aubi, immer Aubi. Formale Austritte helfen da garnicht.
Es ist nun so, dass Klassenbucheinträge eigenherrlich und ohne jeglichen Realitätsbezug von mir vorgenommen werden. (DC7BJ kann sich nicht irren.)
Allerdings muss Ihnen zumindest der gute Wille unterstellt werden, alles zur Aufklärung des Sachverhalts durch die (wenn auch zu späte) Beibringung eines Beweisphotos getan zu haben.
Somit will ich gern den Sie betrefffenden Teil des Klassenbucheintrages klammern, mehr kann ich aber nicht tun.
vy 72,5 und in Selbstherrlichkeit de DC7BJ, Rainer Mögen die Signale immer zumindest 6 dB über dem Rauschen liegen.
Hallo Markus, fein dass Du auch im Forum bist. Das mit den Taschenöfen hat ja eigentlich nie aufgehört. Für einen Aubi (man bleibt immer ein Aubi) gilt lebenslange Taschenofenpflicht.
In Deimem Satz "Zum Amateurfunk: Ich glaube, es wird wieder Zeit mal seinen FT-6200 mit CX-801 auf dem Fensterbrett zu aktivieren..." muss natürlich "Ich glaube," gestrichen werden.
vy 73,5 de DC7BJ, Rainer Mögen die Signale immer zumindest 6 dB über dem Rauschen liegen.
Also ich bin von den Socken, Wilfried stellt sich mit Bild dar,in dem er seinen Taschenofen zeigt!Zeigen alleine hilft aber nicht,zumal er am 18.11.07 folgendes erklärt hat auf DB0SX um 17:55 Uhr: Na ja,einen Tachenofen habe ich ja,und wenn ich dann mal eine Macke bekomme,nehme ich ihn manchmal auch in Betrieb!!!!!
Hieraus geht eindeutig hervor,daß er uns mit dem eingestellten Bild belogen hat,wie wäre seine Aussage sonst anders zu bewerten???
Liebe Grüße Bernhard
Es ist so schön ein Schwein zu sein,es ist so schön ein Schwein zu sein.......