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Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen? Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.
Ich denke, dass das für jeden Privathaushalt gilt, also z.B. auch für Kinder in Ausbildung im elterlichen Haushalt etc.
Hallo eabc80 , das ist verhältnismässig einfach. Mit der Bezahlung einer Gebühr können Sie in einem Haushalt soviele Empfangsanlagen besitzen / betreiben wie Sie wollen. Voraussetzung ist jedoch, dass zum Haushalt keine weitere erwachsene Personen wie z. B. Kinder üb. 18 u. mit eig Einkommen, Untermieter oder andere Personen gehören ( Diese wären dann ebenfalls gebührenpflichtig ). Haben Sie mehrere Adressen und dort ebenfalls Empangsanlagen, wird pro Adresse einmal Gebühr fällig. Gruss Jürgen ( Rödermark )