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Wumpus Gollum Forum von
Wumpus Welt der (alten) Radios

GEZ Gefahr für Radiosammler ??
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09.08.07 14:59
eabc80

nicht registriert

09.08.07 14:59
eabc80

nicht registriert

GEZ Gefahr für Radiosammler ??

Hallo,
Hätte da mal eine rechtliche Frage...wie verhält sich das eigendlich ??

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09.08.07 15:57
DB4IW 

250-499 Punkte

09.08.07 15:57
DB4IW 

250-499 Punkte

Re: GEZ Gefahr für Radiosammler ??

Hallo "eabc80"!

Nach 90 Sekunden Googeln bei der GEZ gefunden:

Ich bezahle bereits Rundfunkgebühren für ein Radio und ein Fernsehgerät. Muss mein Ehepartner ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen?
Für den gemeinsamen ehelichen Haushalt ist die Anmeldung von einem Radio und einem Fernsehgerät ausreichend. Weitere Rundfunkgeräte, die von Ihnen in der Wohnung oder in ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeugen bereitgehalten werden, sind gebührenfrei. Dies gilt auch für neuartige Rundfunkgeräte, die vom Rundfunkteilnehmer oder seinem Ehepartner zum Empfang bereitgehalten werden.


Ich denke, dass das für jeden Privathaushalt gilt, also z.B. auch für Kinder in Ausbildung im elterlichen Haushalt etc.

73 de Fritz

--
Fritz * DB4IW * Wertheim am Main

09.08.07 16:00
JHG

nicht registriert

09.08.07 16:00
JHG

nicht registriert

Re: GEZ Gefahr für Radiosammler ??

Hallo eabc80 , das ist verhältnismässig einfach. Mit der Bezahlung einer Gebühr können Sie in einem Haushalt soviele Empfangsanlagen besitzen / betreiben wie Sie wollen. Voraussetzung ist jedoch, dass zum Haushalt keine weitere erwachsene Personen wie z. B. Kinder üb. 18 u. mit eig Einkommen, Untermieter oder andere Personen gehören ( Diese wären dann ebenfalls gebührenpflichtig ). Haben Sie mehrere Adressen und dort ebenfalls Empangsanlagen, wird pro Adresse einmal Gebühr fällig. Gruss Jürgen ( Rödermark )

09.08.07 18:32
eabc80

nicht registriert

09.08.07 18:32
eabc80

nicht registriert

Re: GEZ Gefahr für Radiosammler ??

O.K.,danke...
Meinte mal irgendwo gehört/Gelesen zu haben ab einer bestimmten Anzahl würde jedes Gerät weitere Gebüren kosten

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Privathaushalt   Fernsehgerät   Rundfunkgebühren   Rundfunkgeräte   Kraftfahrzeugen   ausschließlich   bereitgehalten   ebenfalls   elterlichen   Ehepartner   ausreichend   verhältnismässig   Empangsanlagen   gebührenpflichtig   Rundfunkteilnehmer   Voraussetzung   Radiosammler   gemeinsamen   Empfangsanlagen   gebührenfrei