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......DEBEG 7619. Im Abstand von 25 kHz sind 55 Seefunk-UKW-Kanäle zwischen 155 und 162,2 MHz programmiert, die Frequenzaufbereitung erfolgt per Synthesizer. Die Sendeleistung beträgt max. 20 Watt, reduziert 1 Watt. In Stellung "2-Kanal-Überwachung" können Kanal 16 und ein beliebiger Kanal gleichzeitig abgehört werden. Als Stromversorgung sind 12 V=, 24 V= oder 220/110 V~ (mit Netzgerät) erforderlich.
War eines der Geräte zur Prüfung für das "Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst"
ich nehm mir den nachher vor, Funktionstest. Da müßte hinten ein jumper sein für 12 /24, ich brauche die Einstellung 12V. Verwendet wird ein UHF tauglicher Dummy 50 Ohm / 100W und ein Prüfsenderlein von Plisch Viernheim in Kombination mit einem Systron Donner Nixiezähler. Jetzt fehlt noch ein Trick für den Abhörtest Sender, Vorschläge? ggf. kann ich ein 400MHz Oszilloskop per T Stück ansetzen und bei 1W mal schaun was er macht.
Diesen RT144 C hatte ich in Kleinanzeigen gekauft. Hörer ohne Kabel, Leienhaft zerlegt. Ich fürchte schlimmes.
Aber...... Nach mühevoller Restaurierung, funktioniert das Gerät wieder. Eigenbau Antenne ist auch feritig. Auch an diesem Gerät wurde die Prüfung abgenommen.
Das UBI ist jetzt für ATIS . Wer es braucht..... automatisches Senderidentifizierungssystem.
Nach dem Loslassen der Sprechtaste wird automatisch das ATIS-Signal ausgesendet. Empfänger des Funkspruchs können das ATIS-Signal elektronisch verarbeiten und können damit die sendende Funkstelle identifizieren. Für Seefunk nicht zulässig!
Im Binnenbereich muss das Funkgerät im ATIS-Modus sein. (Der DSC-Modus (bei manchen Funkgeräten GMDSS-Modus genannt) ist der Modus für den Seefunk und im Binnenbereich nicht zugelassen. Im Binnenbereich muss deshalb der ATIS-Modus ausgewählt werden.)
Übrigens: Mit dem "Gelben" Zeugnis darf ich ja auch UKW Binnen. Und See: KW, UKW, Grenzwelle...... ABER nicht ATIS. Deshalb das (Für mich gegen Gebühr ) das UBI.
Sehr Kompliziert, die Funkerei.
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst“ (Allgemeines Sprechfunkzeugnis) (Mein gelbes)
• Geltungsbereich: berechtigt zur Bedie- nung und zum Betrieb von See- und Binnenfunkanlagen im Sprechfunk-Ver- fahren auf UKW, Grenz- und Kurzwelle (nicht zur Bedienung von GMDSS- /DSC-Funkanlagen) • Einschränkungen: - gilt nicht für GMDSS-Funkanlagen • mit DSC-Controller: nein • international gültig: ja (enthält zumin- dest keine anderslautenden Einschrän- kungen, obwohl Sprechfunkprüfung ausschließlich in Deutsch) • Binnenschiffahrtsfunk: ja • Gültigkeitsdauer: unbefristet • Herausgeber: RegTP • Zuständig für Prüfung und Ausstellung: kann nicht mehr erworben werden
• Hinweis: kann nicht in ein GMDSS-Funk- zeugnis umgeschrieben werden.