... weiter geht es mit der Überarbeitung des Eintrags im Wumpus Online - Museum für den Schaub-Lorenz Touring 70 Universal von 1966. Ein damals recht beliebtes Kofferradio, dass auch in einer Autohalterung im PKW betrieben werden konnte. Das wäre sicher heute vollkommen unzulässig, waren eben andere zeiten damals.
Das Radio hatte eine ganz brauchbare KW-Empfinflichkeit. Die KW-Antenne war ein Drahtrahmen im Gehäuse, so hatte man auf KW sogar eine gewisse Richtwirkung.
Hier der Link zum erweiterten Beitrag im Online-Museum:
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wumpus: Das wäre sicher heute vollkommen unzulässig, waren eben andere zeiten damals.
Hallo Rainer,
das habe ich in diversen Foren schon gehört das das heute nicht zulässig wäre, aber wo genau steht dies das diese Radios nicht mehr im Auto betrieben werden dürfen? Gibt es da einen Gummiparagraphen oder eine feste Verbotsfestlegung? Dem TÜV wäre es sch... egal, da habe ich auch schon mal diesbezüglich nachgefragt.
Ich bin der Meinung das die ganzen Tablets und Navigationsgeräte die einfach irgendwo eingeklipst werden, es gibt ja Halterungen die man in die Lüftungsschlitze hängt, da ein nicht größeres oder kleineres Verletzungspotential bieten. Was ist mit den ganzen Telefonen die einfach auf dem Amaturenbrett abgelegt werden?
--- Bei Fragen zum Umbau oder zur Modernisierung von Röhrenradios mittels SDR, DAB+, Internetradio, Firmwareentwicklung oder einfach nur Kontakt - bitte Email unter: mbernhard1945(at)gmail(dot)com
Eben, die Dinger hat man nicht hinten auf die Ablage gelegt! Zum Teil wurden sie auf der Beifahrerseite unter dem Handschuhfach montiert. Ich denke man muss lediglich schauen das das Radio nicht dem Airbag im Wege ist, was bei meinem "Oldie" aber sowieso kein Problem ist, denn er hat diese explosiven Luftsäcke gar nicht.
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dieser Schaub Lorenz ist ein guter Zeitzeuge des nahen Endes einer ausschliesslichen Bestückung mit Germanium-Transistoren. Ende der Sechziger fand man Mischbestückungen. In der Audioendstufe verschwanden die Germaniumtypen zuerst, insbesondere bei mittleren und kleinen Leistungen. Im UKW-Teil hielten sie sich noch am längsten.
das mit der Zulässigkeit habe ich eingefügt, weil ich aus dem Bekanntenkreis eine Fall kenne, wo bei einem Reifen-Platzer auf einer Bundesstrasse sich das Auto überschlug, dabei das Kofferradios aus die Halterung gerissen wurde und der Beifahrerin die Nase gebrochen wurde. Beim Versuch, das zerstörte Radio über eine Versicherung ersetzt zu bekommen, wurde das mit dem Hinweis auf grob fahrlässiges Handeln abgelehnt.
Bei einem anderen Fall wurde (auch schon zu Zeiten der Sicherheitsgurte) bei einem Aufprall durch Verkehrsunfall beim Beifahrer die Kniescheibe am Kofferradio in der halterung verletzt.
Und schließlich die Verkehrssicherheit: Wo wurden damals die Kofferradios in ihren Halterungen montiert? Auf der Beifahrerseite, ungefähr wo dort eben die Knie des Beifahres sich befinden. Wollte nun der alleinige Fahrer, das Radio bedienen, musste er sich nicht selten nach rechts unten "verbiegen", um das Gerät zu bedienen. Da hat es wohl einen Fall gegeben, wo der Fahrer bei einem so entstandenen Unfall bei der Schuldfrage schlecht wegkam.
Eine Rücksprache mit dem Berliner Polizeipräsidium ergab: Es gibt zwar keinen Paragraphen in der Strassenverkehrsordnung, der den Einbau einer Radiohalterung untersagt.
ABER das Problem wird spätestens bei einem Unfall relevant. Wird ein Unfall durch Bedienen (Unaufmerksamkeit) des Radios in der Halterung verusacht, trägt der Fahrer Schuld am Unfall. Auch könnte es vorkommen, dass bei einer Polizeikontrolle (wenn das Kofferradio in der Halterung) klar erkennbar wäre, dass dabei eine Verletzungsgefahr für den Beifahrer möglich wäre, das eben reklamiert werden könne.
Also ist mein Hinweis im Startbeitrag des Thread vielleicht zu scharf gefasst. Trotzdem würde ich heute von dem Einbau eiiner solchen Halterung abraten.
Grüße von Haus zu Haus Rainer, DC7BJ (Forumbetreiber) Ein Leben ohne Facebook ist möglich und sinnvoll.