In der CQ (dem Amtlichen Mitteilungsblatt des DASD, Heft 1 / 1938) wurde das neue Schwarzsendergesetz veröffentlicht. Auch damals war Schwarzsenden nicht erlaubt. Im Anhang eine Stellungnahme des DASD und zwei aktuelle Urteile. Nun ja, heute ist das Schwarzsenden immer noch verboten, wo kämen wir da hin, wenn jeder per Funk sich austobt???
!!!
Fotos, Grafiken nur über die
Upload-Option des Forums, KEINE FREMD-LINKS auf externe Fotos.
!!! Keine
Komplett-Schaltbilder, keine Fotos, keine Grafiken, auf denen
Urheberrechte Anderer (auch WEB-Seiten oder Foren) liegen! Solche Uploads werden wegen der Rechtslage kommentarlos gelöscht!
Keine Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, ohne deren schriftliche Zustimmung.
Den Beitrag-Betreff bei Antworten auf Threads nicht verändern!